Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen, die vom Geschäftsbereich RT Systemtechnik GmbH er-bracht werden. Produkte, die über den Geschäftsbereich RT Systemtechnik GmbH vertrieben werden (folgend “Produkte” oder “Vertragspro-dukte”) werden.
1.2 Lieferungen und Leistungen des Geschäftsbereichs RT Systemtechnik GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und RT Systemtechnik GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2.Lieferungen und Leistungen
2.1 Angebote von RT Systemtechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Kunden.
2.2 Inhalt und Umfang der von RT Systemtechnik GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von RT Systemtechnik GmbH.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 RT Systemtechnik GmbH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. RT Systemtechnik GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von RT Systemtechnik GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde RT Systemtechnik GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
2.6 Liefertermine verlängern sich für RT Systemtechnik GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von RT Systemtechnik GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. RT Systemtechnik GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.7 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5 % des vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts.
3. Prüfung und Gefahrübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
3.2 Die Gefahr einer Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an das Transportunternehmen von RT Systemtechnik GmbH auf den Kunden über.
3.3 Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von RT Systemtechnik GmbH genannten Preise.
4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von RT Systemtechnik GmbH. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen werden dem Kunden gesondert gemäß aktueller Bestimmungen in Rechnung gestellt.
4.3 RT Systemtechnik GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese wird RT Systemtechnik GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
4.4 Zahlungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Rechnungstellung erfolgt mit Lieferung. Überschreitet der Kunde die eingeräumten Zahlungsfristen, werden ohne weitere Mahnung ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf den Kaufpreis geschuldet. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.5 RT Systemtechnik GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, ist RT Systemtechnik GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.7Wird von der Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann RT Systemtechnik GmbH jederzeit wahlweise Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
4.8 Räumt RT Systemtechnik GmbH dem Kunden ein Kreditlimit ein, setzt die dem Kunden gewährte Zahlungsbedingung für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare Kreditlimit, behält sich RT Systemtechnik GmbH vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglich eintretenden Änderung der Bonität ist RT Systemtechnik GmbH berechtigt, von der gewährten Zahlungsbedingung abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Datenverarbeitung
5.1 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der RT Systemtechnik GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche
5.2 RT Systemtechnik GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von RT
Systemtechnik GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird RT Systemtechnik GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum von RT Systemtechnik GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit im jeweiligen Rechnungswert bis zur vollständigen Be-zahlung sämtlicher in Ziffer 6.1 genannten Ansprüche zur Sicherheit an RT Systemtechnik GmbH ab. RT Systemtechnik GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Auf Verlangen von RT Systemtechnik GmbH wird der Kunde RT Systemtechnik GmbH Namen und Anschrift seiner betroffenen Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen.
6.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehalts-ware wird der Kunde auf das Eigentum von RT Systemtechnik GmbH hinweisen und RT Systemtechnik GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
6.4 Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich für RT Systemtechnik GmbH. In diesem Falle erwirbt RT Systemtechnik GmbH einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware bzw. an der neuen Sache, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware bzw. der neuen Sache entspricht.
6.5 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von RT Systemtechnik GmbH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse kann RT Systemtechnik GmbH nach angemessener Fristsetzung die gelieferte Vorbehaltsware vom Kunden zurückverlangen und unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vom Kaufvertrag zurücktreten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt der Kunde. Zur Durchsetzung dieser Rechte darf RT Systemtechnik GmbH die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
6.6 Auf Verlangen des Kunden wird RT Systemtechnik GmbH Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 % übersteigt. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von RT Systemtechnik GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Aufbewahrung Sorge zu tragen und darf diese Gegenstände nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen nutzen.
7. Gewährleistung
7.1 RT Systemtechnik GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Publicdomain", "Freeware" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die nicht vom Auftragnehmer erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr und Haftung übernommen. Der Kunde hat die, für solche Software vom Autor angegebene Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Für die Kompatibilität der Software untereinander wird keine Haftung übernommen.
7.2 RT Systemtechnik GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Sachmängelansprüche bestehen nicht -bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit -bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
-wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. -wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von RT Systemtechnik GmbH zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von RT Systemtechnik GmbH über7.5 Alle mit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten (z. B. Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
7.6 Falls keine abweichende individuelle Regelung getroffen wird, verjähren Sachmängelansprüche in 12 Monaten und die Verjährung beginnt mit Ablieferung. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat RT Systemtechnik GmbH im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchgüterkauf vorlag. Sachmängelansprüche Sind nur mit Zustimmung von RT Systemtechnik GmbH übertragbar. Weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt RT Systemtechnik GmbH in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Die Abnahme ist Bestandteil der angebotenen Leistungen. Die Abnahme der definierten Dienstleistungen erfolgt nach Abschluss der Funktionsprüfung. Nach Ablauf der Funktionsprüfung gilt die angebotene Lösung als abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber hat der Abnahme ausdrücklich, begründet widersprochen. Liegt spätestens 7 Tage nach der Übergabe keine Schriftliche Mängelliste vor gilt das System automatisch als mängelfrei abgenommen (Stillschweigende Abnahme).
Server / Rechner auf neustem Patchlevel (Windows Updates) Tag der Übergabe. RT Systemtechnik GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbare Schäden, Datenverlust bzw.-verfälschung und/oder Folgeschäden. Die RT Systemtechnik GmbH haftet ebenfalls nicht für die vom Kunden durch geführten Tests in einer vorhandenen Produktionsumgebung. Die RT Systemtechnik GmbH ist nicht für eine Datensicherung verantwortlich, diese obliegt ausschließlich dem Kunden. Für zugesicherte Eigenschaften der eingesetzten Produkte ist der jeweilige Hersteller verantwortlich, der Auftragnehmer ist ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbare Schäden, Datenverlust bzw.-verfälschung und/oder Folgeschäden. Die RT Systemtechnik GmbH haftet ebenfalls nicht für die vom Kunden durch geführten Tests in einer vorhandenen Produktionsumgebung. Die RT Systemtechnik GmbH ist nicht für eine Datensicherung verantwortlich, diese obliegt ausschließlich dem Kunden. Für zugesicherte Eigenschaften der eingesetzten Produkte ist der jeweilige Hersteller verantwortlich, die RT Systemtechnik GmbH ist ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen
7.7 Ist eine Sachmängelhaftung von RT Systemtechnik GmbH nicht begründet, insbesondere weil die Ware nicht bei RT Systemtechnik GmbH bezogen wurde, weil Sachmängelansprüche bereits verjährt sind oder weil kein Sachmangel vorliegt, ist RT Systemtechnik GmbH berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden und eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung und Überprüfung zu verlangen. Reparaturen außerhalb der Sachmängelhaftung sind kostenpflichtig. Ein Kostenvoranschlag ist vom Kunden zu vergüten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Aufwand nachzuweisen.
7.8 Die genaue Vorgehensweise bei Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung und kostenpflichtiger Reparaturen ergibt sich aus den aktuellen Bestimmungen des Herstellers.
7.9 Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
8. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten
8.2 Mietverträge über Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RT Systemtechnik GmbH. Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften abgeschlossen werden.
8.3 Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an RT Systemtechnik GmbH zu melden.
8.4 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von RT Systemtechnik GmbH berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
8.5 RT Systemtechnik GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat RT Systemtechnik GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.6 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde RT Systemtechnik GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. RT Systemtechnik GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet RT Systemtechnik GmbH nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht:
-wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RT Systemtechnik GmbH beruht oder RT Systemtechnik GmbH vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt.
-wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von RT Systemtechnik GmbH zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden.
-bei von RT Systemtechnik GmbH eingeräumten Garantien.
-Für Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruhren und die von RT Systemtechnik GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
9.3 Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4 Ist die Haftung von RT Systemtechnik GmbH ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von RT Systemtechnik GmbH zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von RT Systemtechnik GmbH abgeschlossenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung. RT Systemtechnik GmbH teilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Alle Vertragsprodukte und technisches Knowhow werden von RT Systemtechnik GmbH unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.
10.2 Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Esch-born/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. RT Systemtechnik GmbH hat keine Auskunftspflicht.
10.3 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der RT Systemtechnik GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet im vollen Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
11. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des maß-geblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Moers, wenn der Kunde Kaufmann ist. RT Systemtechnik GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Die „salvatorische Klausel“ sichert die Gültigkeit eines Vertrags für den Fall, dass einzelne Bestandteile entweder bei Abschluss bereits ungültig waren oder wenn sie später, z. B. durch eine Gesetzesänderung, ungültig werden.
12.4 salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen
Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Moers 14.01.04